Kleine Kirche Osnabrück

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Institutionelles Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept
Gemeinde Kleine Kirche, Osnabrück

1. Einführung und Vorbemerkungen
Die Gemeinde ist ursprünglich aus der Katholischen Hochschulgemeinde und dem Forum
Osnabrück, einem Zusammenschluss katholischer Christen in der Stadt, hervorgegangen und
nennt sich seit 1982 „Kleine Kirche“. Mit der Zeit erwuchs aus den gemeinsamen Gottes-
diensten, die sich immer als eine Ergänzung zu den Ortspfarreien verstanden eine eigene
Gemeinde, zu der sich Christen in und um Osnabrück hingezogen fühlen.
Die Gymnasialkirche, in der die Gemeinde Kleine Kirche beheimatet ist, ist keine Pfarrkirche,
verfügt also über keine Gemeinde in einem geografisch definierten Pfarrbezirk. Ihre Ge-
meindeglieder sind organisatorisch nicht fest umrissen. Im weiteren Sinne gehören alle dazu,
die sich zur Eucharistiefeier jeden Samstagabend um 18.15 Uhr einfinden, und sei es auch
nur gelegentlich oder zufällig. Zum engeren Kreis der „Gemeinde Kleine Kirche“ zählen alle,
die sie als ihre Gemeinde ansehen und im Idealfall irgendeinen der zahlreichen Dienste
übernehmen oder in den verschiedenen Arbeitskreisen und Gruppen mitarbeiten.

1.1 Institutionelles Schutzkonzept
Gemäß den Vorgaben der „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an
Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz“, im Bistum Osnabrück am 1.1.2020 in Kraft getreten, hat jede katholi-
sche Einrichtung, zu diesen zählen auch die Kirchengemeinden, auf der Basis einer Schutz-
und Risikoanalyse ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Dieses ist regelmäßig –
spätestens alle fünf Jahre – zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Auf der Basis dieser Vorgaben hat sich aus dem Leitungsteam eine Arbeitsgruppe gegründet,
die sich mit der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes befasst hat. Dazu galt es,
eine Grundstruktur der Gemeinde zu erfassen, um den Umsetzungsvorgaben aus der RO-
Prävention gerecht zu werden.

2. Leitung und Seelsorge der Gemeinde
Die Gemeinde Kleine Kirche wird von einem ehrenamtlichen Team geleitet, deren Mitglieder
in der jährlich stattfindenden Jahresgemeindeversammlung jeweils für drei Jahre gewählt
werden. Zum Leitungsteam gehört Prof. Dr. Felix Bernard als der vom Bischof bestellte Rek-
tor der Gymnasialkirche.
Neben dem Leitungsteam verfügt die Gemeinde Kleine Kirche über ein Priesterteam. Dem
Priesterteam gehören neben Prof. Dr. Felix Bernard weitere Seelsorger an, die primär für die
Gestaltung und Zelebration der Eucharistiefeiern zuständig zeichnen. Bei Bedarf zelebrieren
zusätzlich auch Gastpriester die Gemeindegottesdienste.

2.1. Gemeindliche Aktivitäten
Zu der schon seit Jahrzehnten gelebten Kooperation mit der evangelisch-lutherischen
Schwestergemeinde St. Marien besteht eine Kooperation mit dem FORUM Osnabrück und
mit dem Netzwerk der katholischen Bildung in Osnabrück (KEB, Kath. FABI, Forum am Dom,
Kloster Ohrbeck).
Neben dem einmal monatlich tagendenden Leitungsteam gibt es darüber hinaus verschie-
dene Arbeitskreise und Projekte, so z.B. der Bibelgesprächskreis und das Brasilienprojekt.
Der Schola der Gemeinde Kleine Kirche kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, die von
ihrem Selbstverständnis her in jeder gottesdienstlichen Feier präsent ist und die Spitze des
Gemeindegesanges darstellt.

2.2. Ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde
Neben den oben beschriebenen Aktivitäten werden auch weitere Aufgaben und Dienste in
der Gemeinde von ehrenamtlich tätigen Gemeindemitgliedern übernommen, so z.B. die be-
darfsweise angebotene Betreuung der Kleinkinder während der Predigten in den Gottes-
diensten, der Dienst als Küster, Lektor und Kommunionhelfer, vereinzelt auch in der Kate-
chese, z.B. in der Kommunion- bzw. der Firmvorbereitung.

3. Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um Gefährdungspotentiale und Gelegenheitsstrukturen
bewusst zu machen. Dabei sollen die vier Bereiche Personalverantwortung, Gelegenheiten,
räumliche Situation und Entscheidungsstrukturen in den Blick genommen werden.
Nach kritischer Auseinandersetzung mit den vorgenannten Prüfpunkten konnte festgestellt
werden, dass keine signifikanten Defizite, Problem- bzw. Gefährdungssituationen erkennbar
waren. Dieses liegt sicherlich auch in der Struktur der Gemeinde Kleine Kirche begründet, die
keine vergleichbaren kirchengemeindlichen Aktivitäten, wie z.B. offene Angebote für Kinder
und Jugendliche, Ferienfreizeiten usw., vorhält.
Gleichwohl wurden bis dato aber auch nicht explizit die im Bistum verpflichtenden Präventi-
onsstandards für Verantwortliche der Gemeinde nachgeachtet, wie z.B. die Prüfung der Vor-
lagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen, einer Selbstauskunftserklärung und der
Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung im Sinne eines Verhaltenskodex.
In einem Institutionellen Schutzkonzept ist die Benennung von Beratungs- und Beschwerde-
wegen vorgegeben, um in einem möglichen Verdachts- oder Beschwerdefall eine struktu-
rierte und regelkonforme Vorgehensweise zu gewährleisten. Und auch, um möglicherweise
von sexualisierter und/oder spiritueller Gewalt betroffenen Gemeindemitgliedern ein Ange-
bot vorzuhalten, sich mit Ihren Gewalterfahrungen anvertrauen zu können. Auch sollten zu-
mindest die verantwortlich Tätigen in der Gemeinde entsprechend geschult bzw. gründlich
informiert sein, um im Bedarfsfall kompetent und sachgerecht handeln zu können.

4. Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes

4.1 Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Vorgaben: Beschäftigte im kirchlichen Dienst müssen, entsprechend den gesetzlichen dienst-
und arbeitsrechtlichen Regelungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (vgl. Pkt. 3.1.1
RO-Prävention).
Beschäftigte im verfasst kirchlichen Bereich sind insbesondere: Mitarbeitende im pastoralen
Dienst, im liturgischen Dienst (Küster, Kirchenmusiker), in der Kinder-, Jugend-, Bildungs- und
Verbandsarbeit, in Kindertagesstätten, in der Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsbera-
tung, in Internaten und Schulen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige be-
steht, soweit es die gesetzlichen Regelungen bestimmen.
Umsetzung: Die gesetzlichen Regelungen sehen auf die Gemeinde Kleine Kirche bezogen als
Vorlagepflichtige für erweiterte Führungszeugnisse demnach nur die im pastoralen Bereich
tätigen Personen, also die Seelsorger vor. Die Vorlage der FÜZ der Priester wird durch das
Bischöfliche Personalreferat nachgeachtet. Die übrigen in der Gemeinde ehrenamtlich Täti-
gen sind aufgrund deren Tätigkeitsprofils für ein EFZ nicht vorlagepflichtig.

4.2 Selbstauskunftserklärung (SAE)
Vorgaben: Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern, Jugendlichen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bzw. nach Aufgabe und Einsatz ist von den Ver-
antwortlichen geprüft, ob eine Selbstauskunftserklärung vorzulegen und zu dokumentieren
ist (vgl. Pkt. 3.1.2 RO-Prävention). Die Selbstauskunftserklärung wurde bislang als Straffrei-
heitserklärung bezeichnet. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung des Vorlagepflichti-
gen, nicht wegen einer Sexualstraftat bestraft zu sein und auch aktuell insoweit kein Ermitt-
lungsverfahren eingeleitet ist.
Umsetzung: Nach aktuellem Sachstand und Prüfung der Aufgabenbereiche sind die in der
Gemeinde ehrenamtlich Tätigen aufgrund deren Tätigkeiten nicht für eine SAE vorlagepflich-
tig. Eine Ausnahme davon wäre, wenn ehrenamtlich Tätige eine Maßnahme der Gemeinde
Kleine Kirche betreuen würden, die mit einer Übernachtung einhergeht. (siehe Anlage 1)
Die Mitglieder des Leitungsteams erklären sich im Sinne einer Vorbildfunktion freiwillig be-
reit, eine SAE abzugeben, obwohl keine unmittelbare Vorlagepflicht besteht.

4.3 Verhaltenskodex/Selbstverpflichtungserklärung
Vorgaben: Ein Verhaltenskodex ist im jeweiligen Arbeitsbereich zu erstellen (vgl. Pkt. 3.2 RO-
Prävention). Dieser regelt für den jeweiligen Arbeitsbereich ein fachlich adäquates Nähe-
Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Der jeweilige Verhaltenskodex ist von allen Beschäftigten im kirchlichen Dienst durch Unter-
zeichnung anzuerkennen.
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex ist verbindliche Vo-
raussetzung für eine Anstellung, Weiterbeschäftigung sowie auch für eine Beauftragung zu
einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Umsetzung: Alle in der Gemeinde aktiven und Verantwortung tragenden Personen, sowohl
haupt-, als auch ehrenamtlich Tätige, die z.B. Dienste als Küster, Lektor und Kommunionhel-
fer wahrnehmen, sind zur Unterzeichnung eines Verhaltenskodex im Sinne einer Selbstver-
pflichtungserklärung verpflichtet.
Darüber hinaus ist der Verhaltenskodex in geeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, zu ver-
öffentlichen. (siehe Anlage 2)

4.4 Beratungs- und Beschwerdewege
Vorgaben: In einem Verdachts- oder Beschwerdefall, oder auch bei einer Beratungsanfrage
zu dem Themenbereich Prävention und Intervention von sexualisierter und spirituelle Ge-
walt, sollen sich Betroffene oder Ratsuchende an interne und externe Fachleute wenden
können.
Umsetzung: Bei Problemanzeigen in Situationen von Grenzverletzungen, Übergriffen und bei
möglichem Verdacht auf sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen, stehen interne und externe Ansprechpartner zur vertrauli-
chen Beratung zur Verfügung.

Vom Leitungsteam beauftragte Ansprechperson der Gemeinde Kleine Kirche

– Rainer Döllmann
– Maria Lückmann

Ansprechpartner außerhalb der Gemeinde Kleine Kirche

Bischöflich ernannte Ansprechpersonen für Betroffene sexueller Gewalt durch kirchliche
Mitarbeiter
Antonius Fahnemann
Landgerichtspräsident a.D.
Telefon: 0800-7354120
E-Mail: fahnemann@intervention-os.de
Olaf Düring
Diplom-Psychologe, Leiter der Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Osnabrück
Telefon: 0800-5015684
E-Mail: duering@awo-os.de
Kerstin Hülbrock
Diplom-Sozialpädagogin
Telefon: 0800-5015685
E-Mail: huelbrock@awo-os.de

Bischöflich ernannte Ansprechpersonen für Betroffene spirituellen Missbrauchs durch
kirchliche Mitarbeiter
Maria Feimann
Pädagogin und Supervisorin
Telefon: 0800-7354128
E-Mail: feimann@intervention-os.de
Michael Oesterheld
Ehe-, Familien- und Lebensberater i.R.
freiberuflicher Coach
Telefon: 0800-0738121
E-Mail: oesterheld@intervention-os.de
Ingrid Großmann, ev. Pastorin
Coach, Supervisorin, Mediatorin
Telefon: 0800-5894815
E-Mail: info@grossmann-coaching.de

Weitere unabhängige Ansprechpersonen

Simon Kampe
Ombudsperson für Betroffene
Krahnstraße 32/33
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 318-389
E-Mail: s.kampe@bistum-os.de
Anne Mülhöfer
Unabhängige Beauftragte im Schutzprozess
Krahnstraße 32/33
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 318-392
E-Mail: a.muelhoefer@bistum-os.de

Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Osnabrück

Christian Scholüke
Domhof 2, 49074 Osnabrück
Telefon: 0541/318-381
E-Mail: c.scholueke@bistum-os.de
Julia Jostwerth
Domhof 2, 49074 Osnabrück
Telefon: 0541/318-386
E-Mail: j.jostwert@bistum-os.de
Friederike Strugholtz
Domhof 2, 49074 Osnabrück
Telefon: 0541/318-385
E-Mail: f.strugholtz@bistum-os.de

4.5 Schulungen
Vorgaben: Alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die mit Kindern, Jugendlichen oder
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, werden zu Fragen der Prävention ge-
gen sexualisierte Gewalt geschult. Alle anderen Beschäftigten im kirchlichen Dienst sind re-
gelmäßig auf die Bedeutung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt hinzuweisen.
Umsetzung: Die Mitglieder des Leitungsteams haben sich mit dem Präventionsbeauftragten
des Bistums mit der Thematik auseinandergesetzt, verfügen über das notwendige inhaltliche
Fachwissen zur Thematik sexueller/spiritueller Missbrauch und sind adäquat über die Inhalte
und Strukturen des diözesanen Schutzprozesses informiert.
Das Institutionelle Schutzkonzept der Gemeinde Kleine Kirche wurde durch Beschluss des
Leitungsteams am 01.06.2021 in Kraft gesetzt.(1)

Osnabrück, den 01.06.2021
gez.
Prof. Dr. Felix Bernard

(1) zuletzt aktualisiert am 25.09.2026

Anlage 1
Selbstauskunftserklärung für hauptamtlich Beschäftigte im
kirchlichen Dienst, Ehrenamtliche und Dritte
(Pkt. 3.1.2 der Rahmenordnung – Prävention im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz, im Bistum Osnabrück in Kraft getreten am 01.01.2020)

_________________________________________________
Name, Vorname, Geburtsdatum der/des Vorlagepflichtigen

_________________________________________________
Name und Anschrift des Rechtsträgers der Einrichtung

Status der/des Vorlagepflichtigen (bitte ankreuzen)
( ) Mitarbeiter*in oder vergleichbar Tätige/-er
( ) ehrenamtlich Tätige/-er

S e l b s t a u s k u n f t s e r k l ä r u n g

Ich erkläre, dass
– ich nicht wegen einer der in § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
Personen) genannten Sexualstraftaten verurteilt bin,
– im Hinblick auf die in § 72a SGB VIII genannten Sexualstraftaten kein Ermittlungsverfahren
gegen mich eingeleitet ist,
– ich im Falle der Einleitung eines solchen Verfahrens dem o. g. Rechtsträger unverzüglich
Mitteilung machen werde.

_____________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
vgl. Seite 2, separate Listung der Sexualstraftaten.

Listung der Sexualstraftaten
§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174a StGB Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und
Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174b StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174c StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Be-
treuungsverhältnisses
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 178 StGB Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
§ 181a StGB Zuhälterei
§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien oder Tele-
dienste
§ 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
§ 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution
§ 184g StGB Jugendgefährdende Prostitution
§ 184i StGB Sexuelle Belästigung
§ 201a , Abs.3, StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
§ 232 StGB Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
§ 233 StGB Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 233a StGB Förderung des Menschenhandels
§ 234 StGB Menschenraub
§ 235 StGB Entziehung Minderjähriger
§ 236 StGB Kinderhandel

Anlage 2
Verhaltenskodex (allgemein)
(gemäß Pkt. 3.2 der Rahmenordnung – Prävention im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz, im Bistum Osnabrück in Kraft getreten am 01.01.2020)

Ich engagiere mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit den mir
anvertrauten Personen.
Ich richte meine Arbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung an den nachfolgenden Punkten
aus:
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen.
Meine Arbeit ist von Wertschätzung, insbesondere auch gegenüber den mir anver-
trauten Personen, geprägt.
2 Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und see-
lischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Indivi-
duelle Grenzen anderer, insbesondere deren Intimsphäre, respektiere ich.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob
in Wort oder Tat, der jeweiligen Situation entsprechend angemessen Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen be-
wusst. Mein Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkei-
ten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit mir anvertrauten Personen,
insbesondere Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachse-
nen, arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und
Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.

_______________________________________________________
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Herzlichen willkommen auf der Homepage der Gemeinde Kleine Kirche. Die Eucharistiefeier der Gemeinde findet derzeit jeden Samstag in der Kleinen Kirche – um 18.15 Uhr – statt.

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