Institutionelles Schutzkonzept – Gemeinde Kleine Kirche, Osnabrück
1. Einführung und Vorbemerkungen
Die Gemeinde ist ursprünglich aus der Katholischen Hochschulgemeinde und dem Forum Osnabrück, einem Zusammenschluss katholischer Christen in der Stadt, hervorgegangen und nennt sich seit 1982 „Kleine Kirche“. Mit der Zeit erwuchs aus den gemeinsamen Gottesdiensten, die sich immer als eine Ergänzung zu den Ortspfarreien verstanden eine eigene Gemeinde, zu der sich Christen in und um Osnabrück hingezogen fühlen.
Die Gymnasialkirche, in der die Gemeinde Kleine Kirche beheimatet ist, ist keine Pfarrkirche, verfügt also über keine Gemeinde in einem geografisch definierten Pfarrbezirk. Ihre Gemeindeglieder sind organisatorisch nicht fest umrissen. Im weiteren Sinne gehören alle dazu, die sich zur Eucharistiefeier jeden Samstagabend um 18.15 Uhr einfinden, und sei es auch nur gelegentlich oder zufällig. Zum engeren Kreis der „Gemeinde Kleine Kirche“ zählen alle, die sie als ihre Gemeinde ansehen und im Idealfall irgendeinen der zahlreichen Dienste übernehmen oder in den verschiedenen Arbeitskreisen und Gruppen mitarbeiten.
- Institutionelles Schutzkonzept
Gemäß den Vorgaben der „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, im Bistum Osnabrück am 1.1.2020 in Kraft getreten, hat jede katholische Einrichtung, zu diesen zählen auch die Kirchengemeinden, auf der Basis einer Schutz- und Risikoanalyse ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Dieses ist regelmäßig – spätestens alle fünf Jahre – zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Auf der Basis dieser Vorgaben hat sich aus dem Leitungsteam eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes befasst hat. Dazu galt es, eine Grundstruktur der Gemeinde zu erfassen, um den Umsetzungsvorgaben aus der RO-Prävention gerecht zu werden.
2. Leitung und Seelsorge der Gemeinde
Die Gemeinde Kleine Kirche wird von einem ehrenamtlichen Team geleitet, deren Mitglieder in der jährlich stattfindenden Jahresgemeindeversammlung jeweils für drei Jahre gewählt werden. Zum Leitungsteam gehört Prof. Dr. Felix Bernard als der vom Bischof bestellte Rektor der Gymnasialkirche.
Neben dem Leitungsteam verfügt die Gemeinde Kleine Kirche über ein Priesterteam. Dem Priesterteam gehören neben Prof. Dr. Felix Bernard weitere Seelsorger an, die primär für die Gestaltung und Zelebration der Eucharistiefeiern zuständig zeichnen. Bei Bedarf zelebrieren zusätzlich auch Gastpriester die Gemeindegottesdienste.
- Gemeindliche Aktivitäten
Zu der schon seit Jahrzehnten gelebten Kooperation mit der evangelisch-lutherischen Schwestergemeinde St. Marien besteht eine Kooperation mit dem FORUM Osnabrück und mit dem Netzwerk der katholischen Bildung in Osnabrück (KEB, Kath. FABI, Forum am Dom, Kloster Ohrbeck).
Neben dem einmal monatlich tagendenden Leitungsteam gibt es darüber hinaus verschiedene Arbeitskreise und Projekte, so z.B. der Bibelgesprächskreis und das Brasilienprojekt. Der Schola der Gemeinde Kleine Kirche kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, die von ihrem Selbstverständnis her in jeder gottesdienstlichen Feier präsent ist und die Spitze des Gemeindegesanges darstellt.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde
Neben den oben beschriebenen Aktivitäten werden auch weitere Aufgaben und Dienste in der Gemeinde von ehrenamtlich tätigen Gemeindemitgliedern übernommen, so z.B. die bedarfsweise angebotene Betreuung der Kleinkinder während der Predigten in den Gottesdiensten, der Dienst als Küster, Lektor und Kommunionhelfer, vereinzelt auch in der Katechese, z.B. in der Kommunion- bzw. der Firmvorbereitung.
3. Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um Gefährdungspotentiale und Gelegenheitsstrukturen bewusst zu machen. Dabei sollen die vier Bereiche Personalverantwortung, Gelegenheiten, räumliche Situation und Entscheidungsstrukturen in den Blick genommen werden.
Nach kritischer Auseinandersetzung mit den vorgenannten Prüfpunkten konnte festgestellt werden, dass keine signifikanten Defizite, Problem- bzw. Gefährdungssituationen erkennbar waren. Dieses liegt sicherlich auch in der Struktur der Gemeinde Kleine Kirche begründet, die keine vergleichbaren kirchengemeindlichen Aktivitäten, wie z.B. offene Angebote für Kinder und Jugendliche, Ferienfreizeiten usw., vorhält.
Gleichwohl wurden bis dato aber auch nicht explizit die im Bistum verpflichtenden Präventionsstandards für Verantwortliche der Gemeinde nachgeachtet, wie z.B. die Prüfung der Vorlagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen, einer Selbstauskunftserklärung und der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung im Sinne eines Verhaltenskodex.
In einem Institutionellen Schutzkonzept ist die Benennung von Beratungs- und Beschwerdewegen vorgegeben, um in einem möglichen Verdachts- oder Beschwerdefall eine strukturierte und regelkonforme Vorgehensweise zu gewährleisten. Und auch, um möglicherweise von sexualisierter und/oder spiritueller Gewalt betroffenen Gemeindemitgliedern ein Angebot vorzuhalten, sich mit Ihren Gewalterfahrungen anvertrauen zu können. Auch sollten zumindest die verantwortlich Tätigen in der Gemeinde entsprechend geschult bzw. gründlich informiert sein, um im Bedarfsfall kompetent und sachgerecht handeln zu können.
4. Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes
4.1 Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Vorgaben: Beschäftigte im kirchlichen Dienst müssen, entsprechend den gesetzlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (vgl. Pkt. 3.1.1 RO-Prävention).
Beschäftigte im verfasst kirchlichen Bereich sind insbesondere: Mitarbeitende im pastoralen Dienst, im liturgischen Dienst (Küster, Kirchenmusiker), in der Kinder-, Jugend-, Bildungs- und Verbandsarbeit, in Kindertagesstätten, in der Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung, in Internaten und Schulen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige besteht, soweit es die gesetzlichen Regelungen bestimmen.
Umsetzung: Die gesetzlichen Regelungen sehen auf die Gemeinde Kleine Kirche bezogen als Vorlagepflichtige für erweiterte Führungszeugnisse demnach nur die im pastoralen Bereich tätigen Personen, also die Seelsorger vor. Die Vorlage der FÜZ der Priester wird durch das Bischöfliche Personalreferat nachgeachtet. Die übrigen in der Gemeinde ehrenamtlich Tätigen sind aufgrund deren Tätigkeitsprofils für ein EFZ nicht vorlagepflichtig.
4.2 Selbstauskunftserklärung (SAE)
Vorgaben: Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bzw. nach Aufgabe und Einsatz ist von den Verantwortlichen geprüft, ob eine Selbstauskunftserklärung vorzulegen und zu dokumentieren ist (vgl. Pkt. 3.1.2 RO-Prävention). Die Selbstauskunftserklärung wurde bislang als Straffreiheitserklärung bezeichnet. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung des Vorlagepflichtigen, nicht wegen einer Sexualstraftat bestraft zu sein und auch aktuell insoweit kein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.
Umsetzung: Nach aktuellem Sachstand und Prüfung der Aufgabenbereiche sind die in der Gemeinde ehrenamtlich Tätigen aufgrund deren Tätigkeiten nicht für eine SAE vorlagepflichtig. Eine Ausnahme davon wäre, wenn ehrenamtlich Tätige eine Maßnahme der Gemeinde Kleine Kirche betreuen würden, die mit einer Übernachtung einhergeht. (siehe Anlage 1)
Die Mitglieder des Leitungsteams erklären sich im Sinne einer Vorbildfunktion freiwillig bereit, eine SAE abzugeben, obwohl keine unmittelbare Vorlagepflicht besteht.
4.3 Verhaltenskodex/Selbstverpflichtungserklärung
Vorgaben: Ein Verhaltenskodex ist im jeweiligen Arbeitsbereich zu erstellen (vgl. Pkt. 3.2 RO-Prävention). Dieser regelt für den jeweiligen Arbeitsbereich ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Der jeweilige Verhaltenskodex ist von allen Beschäftigten im kirchlichen Dienst durch Unterzeichnung anzuerkennen.
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex ist verbindliche Voraussetzung für eine Anstellung, Weiterbeschäftigung sowie auch für eine Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Umsetzung: Alle in der Gemeinde aktiven und Verantwortung tragenden Personen, sowohl haupt-, als auch ehrenamtlich Tätige, die z.B. Dienste als Küster, Lektor und Kommunionhelfer wahrnehmen, sind zur Unterzeichnung eines Verhaltenskodex im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet.
Darüber hinaus ist der Verhaltenskodex in geeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, zu veröffentlichen. (siehe Anlage 2)
4.4 Beratungs- und Beschwerdewege
Vorgaben: In einem Verdachts- oder Beschwerdefall, oder auch bei einer Beratungsanfrage zu dem Themenbereich Prävention und Intervention von sexualisierter und spirituelle Gewalt, sollen sich Betroffene oder Ratsuchende an interne und externe Fachleute wenden können.
Umsetzung: Bei Problemanzeigen in Situationen von Grenzverletzungen, Übergriffen und bei möglichem Verdacht auf sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, stehen interne und externe Ansprechpartner zur vertraulichen Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde Kleine Kirche
Vom Leitungsteam beauftragte Ansprechperson
- Hermann Mecklenfeld, E-Mail: hermann-mecklenfeld@t-online.de
Ansprechpartner außerhalb der Gemeinde Kleine Kirche
Bischöflich ernannte Ansprechpersonen für Betroffene sexueller Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter
- Antonius Fahnemann, Landgerichtspräsident a.D.; Telefon: 0800-7354120,
E-Mail: fahnemann@intervention-os.de - Olaf Düring, Diplom-Psychologe, Leiter der Beratungsstelle der AWO, Telefon: 0800-5015684,
E-Mail: duering@awo-os.de - Kerstin Hülbrock, Diplom-Sozialpädagogin, Telefon: 0800-5015685,
E-Mail: huelbrock@awo-os.de
Bischöflich ernannte Ansprechpersonen für Betroffene spirituellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter
- Dr. theol. Julie Kirchberg, Telefon: 0800-7354127,
E-Mail: kirchberg@intervention-os.de - Ingrid Großmann, ev. Pastorin, Coach, Supervisorin, Mediatorin, Telefon: 0800-5894815,
E-Mail: info@grossmann-coaching.de
Weitere unabhängige Ansprechpersonen:
- Simon Kampe, Ombudsmann für Betroffene, Große Domsfreiheit 14, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541 318-389
E-Mail: s.kampe@bistum-os.de - Sarah Röser, Unabhängige Beauftragte im Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch,
Große Domsfreiheit 14, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541 318-392
E-Mail: s.roeser@bistum-os.de
Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Osnabrück
- Christian Scholüke, Domhof 2, 49074 Osnabrück; Telefon: 0541/318-381,
E-Mail: c.scholueke@bistum-os.de - Julia Jostwerth, Domhof 2, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/318-386,
E-Mail: j.jostwert@bistum-os.de - Friederike Strugholtz, Domhof 2, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/318-385,
E-Mail: f.strugholtz@bistum-os.de
4.5 Schulungen
Vorgaben: Alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, werden zu Fragen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt geschult. Alle anderen Beschäftigten im kirchlichen Dienst sind regelmäßig auf die Bedeutung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt hinzuweisen.
Umsetzung: Die Mitglieder des Leitungsteams haben sich mit dem Präventionsbeauftragten des Bistums mit der Thematik auseinandergesetzt, verfügen über das notwendige inhaltliche Fachwissen zur Thematik sexueller/spiritueller Missbrauch und sind adäquat über die Inhalte und Strukturen des diözesanen Schutzprozesses informiert.
Das Institutionelle Schutzkonzept der Gemeinde Kleine Kirche wurde durch Beschluss des Leitungsteams am 01.06.2021 in Kraft gesetzt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 24.08.2024.
Osnabrück, den 01.06.2021
Prof. Dr. Felix Bernard
Anlage 1
Selbstauskunftserklärung für hauptamtlich Beschäftigte im kirchlichen Dienst, Ehrenamtliche und Dritte
(Pkt. 3.1.2 der Rahmenordnung – Prävention im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, im Bistum Osnabrück in Kraft getreten am 01.01.2020)
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Name, Vorname, Geburtsdatum der/des Vorlagepflichtigen
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Name und Anschrift des Rechtsträgers der Einrichtung
Status der/des Vorlagepflichtigen (bitte ankreuzen)
( ) Mitarbeiter*in oder vergleichbar Tätige/-er
( ) ehrenamtlich Tätige/-er
S e l b s t a u s k u n f t s e r k l ä r u n g
Ich erkläre, dass
– ich nicht wegen einer der in § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) genannten Sexualstraftaten verurteilt bin,
– im Hinblick auf die in § 72a SGB VIII genannten Sexualstraftaten kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet ist,
– ich im Falle der Einleitung eines solchen Verfahrens dem o. g. Rechtsträger unverzüglich Mitteilung machen werde.
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Ort, Datum, Unterschrift
vgl. Seite 2, separate Listung der Sexualstraftaten.
Listung der Sexualstraftaten
- 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
- 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- 174a StGB Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- 174b StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- 174c StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
- 176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- 176b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- 178 StGB Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
- 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
- 181a StGB Zuhälterei
- 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- 183 StGB Exhibitionistische Handlungen
- 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
- 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften
- 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
- 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
- 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
- 184d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien oder Teledienste
- 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
- 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution
- 184g StGB Jugendgefährdende Prostitution
- 184i StGB Sexuelle Belästigung
- 201a , Abs.3, StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
- 232 StGB Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
- 233 StGB Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft
- 233a StGB Förderung des Menschenhandels
- 234 StGB Menschenraub
- 235 StGB Entziehung Minderjähriger
- 236 StGB Kinderhandel
Anlage 2
Verhaltenskodex (allgemein)
(gemäß Pkt. 3.2 der Rahmenordnung – Prävention im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, im Bistum Osnabrück in Kraft getreten am 01.01.2020)
Ich engagiere mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit den mir anvertrauten Personen.
Ich richte meine Arbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung an den nachfolgenden Punkten aus:
- Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung, insbesondere auch gegenüber den mir anvertrauten Personen, geprägt.
- Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
- Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen anderer, insbesondere deren Intimsphäre, respektiere ich.
- Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, der jeweiligen Situation entsprechend angemessen Stellung.
- Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
- Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit mir anvertrauten Personen, insbesondere Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
- Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Ort, Datum Unterschrift