Neuerungen im kirchlichen Strafrecht
Rudolf Engelbrecht, Mitglied im Leitungsteam der Gemeinde Kleine Kirche Osnabrück, 01.06.2021
Mit der Reform des VI. Buchs im Codex Iuris Canonici (CIC) wird sexueller Missbrauch nun nicht mehr unter Verstößen gegen die Zölibatspflicht (??!!) aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als S t r a f t a t „gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen“. Genannt werden außerdem Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden.
Explizit verboten ist nun aber auch die Priesterinnenweihe: „Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation (!!!) als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden“, heißt es.
Die katholische Reforminitiative Maria 2.0 kritisiert die Reform scharf. Sie verletze die Würde katholischer Frauen, erklärte die Initiative. Sie schloss sich damit einer Stellungnahme des internationalen Netzwerks Catholic Women’s Council (CWC) an. Dem CWC zufolge ordnet das neue Kirchenrecht die Weihe von Frauen ebenfalls den schwersten Verbrechen zu. Dass Frauenweihe und Kindesmissbrauch auf eine Stufe gestellt würden, sei nicht hinnehmbar und „untergräbt die Würde der Frauen“, hieß es.
„Keine fruchtbare Pastoral mehr möglich“
Pressemitteilung München / Köln /Rom, 28. Mai 2021
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßt, dass Papst Franziskus endlich eine Apostolische Visitation der Erzdiözese Köln angeordnet hat und zwei Bischöfe aus dem Ausland die Situation und vor allem das Handeln von Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Weihbischöfen eingehend überprüfen werden. Diese Visitation wird nicht nur das juristisch relevante Handeln in den Blick nehmen müssen, sondern auch die moralische Verantwortung sowie die gesamte pastorale und kommunikative Situation im Kölner Erzbistum.
Vor allem das stark überhöhte Amtsverständnis von Kardinal Woelki, der sich selbst gegenüber seinen Bischofskollegen beratungsresistent zeigte, hat dieses massive kirchenrechtliche Einschreiten Roms erforderlich gemacht. Für die Glaubenden im Erzbistum Köln und auch in ganz Deutschland ist zu hoffen, dass möglichst bald ein personeller und spiritueller Neuanfang mit einer Kirchenleitung gelingt, die einen wertschätzenden und glaubwürdigen Umgang sowohl mit den kirchlich Beschäftigten als auch mit allen Glaubenden praktiziert.
Die Tatsache, dass eine Gemeinde Woelki als Firmbischof auslud und dass 14 der 15 Kreis- und Stadtdechanten von Woelki „persönliche Konsequenzen“ fordern, zeigt überdeutlich, dass mit ihm als Erzbischof keine fruchtbare Pastoral mehr möglich sein kann. Kardinal Woelki hat, so scheint es, das alte Machtsystem seines Vorgängers, Kardinal Joachim Meisner, fortgeführt, dessen Erzbischöflicher Kaplan und Geheimsekretär er von 1990 bis 1997 war.
Bei der Bischofsbestellung von Woelki im Jahre 2014 hatte Wir sind Kirche das Verfahren Roms als „erneute Missachtung von Domkapitel und Kirchenvolk“ kritisiert. Deshalb wird es künftig nötig sein, auch das gesamte Kirchenvolk in das Auswahlverfahren für neue Bischöfe und Weihbischöfe einzubeziehen. Vorschläge für transparentere Verfahren der Bischofsbestellung liegen von verschiedener Seite vor.
Pressekontakt Wir sind Kirche-Bundesteam:
Christian Weisner: Tel. 0172 518 40 82, presse@wir-sind-kirche.de
Papst ruft Welt-Synode aus
Aus der Süddeutschen Zeitung vom 23.05.2021: IMG_20210523_0001